Selbst Ärzte und Apotheker verstehen den Beipackzettel nicht…“ – so unlängst zu lesen in den Medien. Natürlich weiß ein(e) Fach*frau über Neben- und Wechselwirkungen Bescheid. Aber, dass sich die Presse gleichzeitig beschwert, dass Millionen Arzneimittelkosten vergeudet werden, weil die Patienten durch Warnhinweise in den Beipackzetteln verunsichert sind und deshalb ihre verordneten Medikamente zuhause aufgrund abschreckender Warnhinweise nicht einnehmen, sollte an dieser Stelle relativiert werden. Der Beipackzettel ist – von Juristen zum Schutz vor etwaigem Schmerzensgeld überwacht – mit eventuellen Aspekten möglicher Unverträglichkeiten, die keinesfalls zwingend auftreten werden, übersät.
Ich frage mal kabarettistisch: Was wäre, wenn Bier einen Beipackzettel hätte? Da müsste drin stehen „Bei Überdosierung Ausfallerscheinungen bis hin zum Koma“. Würde es dann noch ein Oktoberfest geben? Aus meiner Sicht liegt die Wahrheit in der Mitte. Einerseits gilt es hinzuschauen, ob es reale Risiken gibt, wo die Einnahme von bestimmten Arzneimitteln wegen Interaktionen mit anderen Medikamenten überdacht werden müssen oder bei einer entsprechenden Veranlagung eine Unverträglichkeiten in Erwägung gezogen werden sollte. Bei letzterem erwähne ich mal das klassische Beispiel der Verstärkung der Blutgerinnungshemmung bei Marcumar-Patienten durch Acetylsalicylsäure (Aspirin).
Die Selbstmedikation von Schwangeren obliegt ebenfalls einer intensiveren Beratungspflicht. Und ich sollte einem trockenen Alkoholiker keine alkoholhaltigen Hustentropfen verkaufen.
Nochmals zusammengefasst: Der Beipackzettel ist ein Konjunktiv, um mögliche Neben- und Wechselwirkungen zu thematisieren. Er sollte keinen Voodoo-Effekt provozieren, so dass ich mir nach dem Lesen alles einbilde und nachfolgend auch empfinde, was da an Bedrohlichkeiten angegeben wird.